Ein in der Gefahrgutliste namentlich genannter Stoff darf nicht unter dieser Eintragung befrdert werden. Stoffe, die unter dieser Eintragung befrdert werden, drfen hchstens 20 % Nitrocellulose enthalten, vorausgesetzt, die Nitrocellulose enthlt hchstens 12,6 % Stickstoff (in der Trockenmasse).